Allgemeine Geschäftsbedingungen für das BundesTelefonbuch ab 01.01.2020

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch

1.1. Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SELLWERK GmbH & Co. KG (im Folgenden „Bundestelefonbuch“ genannt) in Bezug auf die im Geschäftsbereich des Bundestelefonbuchs angebotenen Verzeichnisprodukte auf www.bundes-telefonbuch.de. Gegenstand dieser ist die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Bundestelefonbuch und dem Kunden in Bezug auf die Verzeichnisprodukte.

1.2. Das Angebot der durch Bundestelefonbuch angebotenen Verzeichnisprodukte richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbständige und Freiberufler sind.

1.3. Auf die Vertragsbeziehung finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch Anwendung. Entgegenstehende oder weitergehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn Bundestelefonbuch ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat.

1.4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch sind jederzeit abrufbar unter www.bundes-telefonbuch.de/infos/agb und können dort vom Kunden heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden.

1.5. Individualvereinbarungen zwischen Bundestelefonbuch und dem Kunden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch im Bereich der jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingung vor (vgl. § 305b BGB) und werden sodann durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch ergänzt. Der Bestellschein bzw. die Auftragsbestätigung sowie die Rechnung gelten als Individualvereinbarungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch vorgehen. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung durch Bundestelefonbuch in Textform.

2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch

2.1. Bundetelefonbuch ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch betroffen sind.

2.2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch werden dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen, durch Bundestelefonbuch im Einzelfall festgelegten Erklärungsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunden den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch, so steht Bundestelefonbuch ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von einem Monat zu. Bundestelefonbuch hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden in Textform auszuüben.

3. Änderungen der Verzeichnisprodukte und der Preise

3.1. Die beauftragten Verzeichnisprodukte können nach Vertragsschluss geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch nicht schlechter gestellt und von dem ursprünglichen Produkt nicht deutlich zum Nachteil des Kunden abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn technische Neuerungen für die geschuldeten Leistungen angewendet werden, die Stabilität und Sicherheit der IT-Systeme Bundestelefonbuchs oder die von Erfüllungsgehilfen Bundestelefonbuchs dauerhaft beeinträchtigt ist oder, wenn Dritte, von denen Bundestelefonbuch für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

3.2. Bundestelefonbuch ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach Vertragsschluss in dem Umfang zu erhöhen, wie Preissteigerungen Dritter erfolgen, von denen Bundestelefonbuch für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht. Die vereinbarten Preise erhöhen sich auch in dem Maß, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder zwingender gesetzlicher Abgaben veranlasst ist.

3.3. Änderungen der Verzeichnisprodukte oder deren Preisen werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen, im Einzelfall durch Bundestelefonbuch festgelegten Frist in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Änderung der Verzeichnisprodukte bzw. deren Preisen, so ist Bundestelefonbuch berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu beenden. Bundestelefonbuch hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden auszuüben.

4. Vertragsschluss

4.1. Der Kunde erteilt unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Bestellscheins bzw. Onlinebestellformulars einen für ihn verbindlichen Auftrag über ein Verzeichnisprodukt. Dieser Auftrag kann auch durch digitale Unterschrift des Kunden erteilt werden. Die Auftragserteilung erfolgt unter Zugrundelegung des auf dem Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Preises sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch. Das Angebot gilt mit seinem Inhalt gleichzeitig auch als Eintragungsantrag gem. § 104 TKG.

4.2. Auftragsbestätigungen werden in der Regel nicht ausgeschrieben. Sofern der Auftrag jedoch telefonisch, mündlich oder online abgeschlossen wird, bedarf es eines Bestätigungsschreibens in Textform durch Bundestelefonbuch. Ebenso bedürfen sonstige mündliche Vereinbarungen einer Bestätigung in Textform.

4.3. Der Vertrag kommt konkludent mit Leistungserbringung durch Bundestelefonbuch bzw. mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung in Textform oder mit Übersendung der Rechnung zustande.

4.4. Mit der Bestellung versichert der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder Selbständiger bzw. Freiberufler zu sein. Ferner versichert der Kunde, dass er alle Angaben zu Vertragsdaten, die bei Vertragsschluss erhoben werden, vollständig und wahrheitsgemäß gemacht hat. Solche Vertragsdaten sind insbesondere Angaben über die Firma des Kunden, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigten Person, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefax-Nummer und Kontoverbindung. Darüber hinaus versichert der Kunde, über sämtliche, für die Auftragsdurchführung erforderlichen Rechte zu verfügen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, Rechte in Bezug auf Berufs-, Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- sowie Namensrecht. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bundestelefonbuch sei an dieser Stelle gesondert hingewiesen.

4.5. Bundestelefonbuch ist jederzeit berechtigt, Aufträge im eigenen Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, wenn sich herausstellt, dass Inhalt oder Form der geschuldeten Leistungen gegen veränderte gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

4.6. Ein Rücktrittsrecht Bundestelefonbuchs besteht ferner bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden. Bundestelefonbuch kann zudem vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber mit fälliger Zahlung, sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen, in Verzug ist und nach erfolgter Mahnung bzw. nach Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen ist.

4.7. Bundestelefonbuch kann vom Vertrag ohne Schadensersatzansprüche für den Kunden zurücktreten, wenn sich erst nachträglich herausstellt, dass Inhalt oder Form der Bestellung gegen die für diese Telefonverzeichnisse maßgeblichen Grundsätze verstoßen, insbesondere wenn damit unzulässiger Inhalt im Sinne der Ziff. 6.2.3 veröffentlicht und verbreitet wird.

4.8. Die Leistungen erbringt Bundestelefonbuch während der Vertragslaufzeit jeweils monatlich anteilig.

5. Vertragsgegenstand

5.1. Bestandteil des Vertrages sind die Vertragsunterlagen, insbesondere der Bestellschein bzw. die Auftragsbestätigung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung in Textform.

5.2. Vertragsgegenstand ist das jeweils auf dem Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung näher bezeichnete Verzeichnisprodukt. Hierbei handelt es sich um Einträge im unter www.bundes-telefonbuch.de abrufbaren Branchen- und Telefonverzeichnis des Bundestelefonbuchs sowie ggf. um Zusatzfunktionen hinsichtlich der Verzeichniseinträge (zusätzliche Suchwörter, Premiumtreffer usw.).

5.3. Bundestelefonbuch gibt das online abrufbare Telefon- und Branchenverzeichnis gemeinsam mit der DTM Deutsche Tele Medien GmbH heraus.

5.4. Bundestelefonbuch kann den Interessen eines Kunden nicht Vorrang vor den Interessen anderer Kunden einräumen. Bundestelefonbuch schuldet keinen Konkurrenzschutz und kann Konkurrenzausschluss nicht gewähren.

5.5. Für die Inhalte des Auftrags, insbesondere für alle darin enthaltenen Angaben und Bilder sowie die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen haftet ausschließlich der Kunde. Dies gilt insbesondere auch für alle vom Auftraggeber selbst vorgenommenen Eintragungen. Anschriften-, Rufnummern- und sonstige Textänderungen sind vom Kunden unverzüglich Bundestelefonbuch in Textform mitzuteilen. Der Kunde hat rechtliche v.a. berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, und namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären. Der Kunde versichert gegenüber Bundestelefonbuch, über sämtliche, für die Umsetzung des Auftrags erforderlichen Rechte an den Inhalten uneingeschränkt zu verfügen.

5.6. Werden Mehrwertrufnummern in Verzeichnisanzeigen veröffentlicht, verpflichtet sich der Kunde, die Pflichtangaben zu den Preisen gemäß TKG einzuhalten und zu veröffentlichen. Auf die Freistellungsvereinbarung nach Ziff. 8 wird ausdrücklich hingewiesen.

5.7. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die hiermit bestellte Eintragung auch in andere Verzeichnisse in jeglicher medialen Ausprägung aufgenommen und für Informationszwecke genutzt und dabei ggf. im Rahmen der Integration für das jeweils andere Verzeichnis aufbereitet und verändert wird.

5.8. Änderungen der Eintragungen, die Bundestelefonbuch durch den Kunden mitgeteilt werden und in der Onlineausprägungen des Bundestelefonbuch vorgenommen werden sollen, werden in der Regel zeitnah umgesetzt und in der Online- und Mobilausprägung veröffentlicht.

5.9. Die Anzeige in der Online- und Mobilausprägung des jeweiligen Verzeichnisses wird für jeweils 12 Monate veröffentlicht.

5.10. Der Kunde wurde auf die Möglichkeit der Inverssuche seiner in Auftrag gegebenen Eintragung hingewiesen. Durch die Unterzeichnung des Bestellscheins erteilt der Kunde Bundestelefonbuch den Auftrag, dass seine bestellte Insertion in den Onlineverzeichnissen Bundestelefonbuchs über die Inverssuche gefunden werden darf. Auf ein Widerspruchsrecht des Kunden wird hiermit hingewiesen.

6. (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden

6.1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der im jeweiligen Produkt beinhalteten Leistung sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, Bundestelefonbuch bei der Erbringung der vereinbarten Leistung nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.

6.2. Zu diesen Pflichten zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, folgende Pflichten:

6.2.1. Vertragsdaten
Der Kunde ist verpflichtet, alle bei Abschluss des Vertrages abgefragten Vertragsdaten bei Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Vertragsdaten beinhalten insbesondere Angaben über seine Firma, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigten Person, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefax-Nummern und Kontoverbindung. Darüber hinaus hat der Kunde Bundestelefonbuch über alle Änderungen der Vertragsdaten und aller wesentlicher Umstände, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden, unverzüglich in Textform zu informieren. Dies umfasst insbesondere die Mitteilung über Änderungen der Ansprechpartner, Geschäftsadresse und Bankverbindung.

6.2.2. Rechtliche Belange
Der Kunde hat sämtliche rechtlichen Belange, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrages in eigener Verantwortung zu klären. Gleiches gilt für etwaige erforderliche Pflichtangaben in Bezug auf die Inhalte (z.B. Pflichtangaben bei der Angabe von Mehrwertrufnummern im Eintragungstext).

6.2.3. Unzulässige Inhalte
Der Kunde ist weiterhin dazu verpflichtet durch die Inhalte der Verzeichnisprodukte keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Unzulässig sind Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt

  • gegen geltendes Recht – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie gegen das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt.
  • rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält,
  • nicht religiös und politisch neutral gehalten ist,
  • pornographisch oder sexuell anstößig ist,
  • gewaltverherrlichenden Charakter aufweist,
  • gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt,
  • Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt,
  • Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer veröffentlicht werden.


Bundestelefonbuch obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. Bundestelefonbuch wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch verstoßen, hat Bundestelefonbuch das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen. Bundestelefonbuch behält sich das Recht vor, Aufträge, deren Inhalte gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch oder geltendes Recht verstoßen, abzulehnen bzw. nicht zu veröffentlichen, ohne dass sich hieraus Ansprüche des Kunden ergeben würden. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.

6.2.4. Zurverfügungstellung von Inhalten
Der Kunde hat sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderlichen Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Vorlagen, Suchbegriffe etc. absprache-, ordnungs- und fristgemäß beizubringen und Bundestelefonbuch in für die weitere vertragsgemäße Verwendung geeigneter Form und Qualität unentgeltlich zur Verfügung stellen. Liefert der Kunde die erforderlichen Unterlagen nicht ordnungs- oder fristgemäß, so ermächtigt er Bundestelefonbuch damit, den Wortlaut nach eigenem Ermessen zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit, in der Regel vier Wochen nach Auftragsabschluss, zusammenzustellen. Auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden hat dies keinen Einfluss. Ersetzungs- oder Änderungswünsche hinsichtlich dieser Inhalte während der Vertragslaufzeit werden nach dem Ermessen Bundestelefonbuchs gegebenenfalls berücksichtigt, ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch nicht, sofern nicht anderweitig vereinbart. Hiervon abweichend stellt Bundestelefonbuch nach Vorgaben des Kunden ggf. entsprechende Inhalte bereit, sofern Bundestelefonbuch hierzu ausdrücklich in Textform beauftragt wurde. Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger oder verspäteter Zurverfügungstellung der Inhalte sowie bei nachträglichen Änderungen dieser, verlängert sich die für die Erbringung der Leistung durch Bundestelefonbuch beanspruchte Zeit entsprechend. Auf den Vertragsbeginn und damit auf die Vertragslaufzeit und auch auf die Zahlungspflicht des Kunden hat diese Verzögerung keinerlei Auswirkungen. Darüber hinaus ist Bundestelefonbuch in einem solchen Fall berechtigt, aber keinesfalls verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen, jedoch nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Inhalte im eigenen Ermessen zu gestalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt durch Bundestelefonbuch erbrachten Aufwendungen vollumfänglich zu ersetzen.

6.2.5. Entwürfe und Freigabe zur Veröffentlichung
Vor der Veröffentlichung der jeweiligen Leistung kann Bundestelefonbuch diese dem Kunden zur Kenntnis bringen, mit der gleichzeitigen Aufforderung die Zustimmung für die finale Umsetzung dieser für eine Veröffentlichung zu erteilen. Die Übersendung eines Korrekturabzugs erfolgt nur auf entsprechende Anforderung des Kunden und nur für frei gestaltete Anzeigen. Kann Bundestelefonbuch den Versand des Korrekturabzugs beweisen, so wird dessen Zugang beim Kunden bis zum Beweis des Gegenteils vermutet. Der Kunde hat in einem solchen Fall innerhalb des auf dem Entwurf genannten Zeitraums seine Freigabe zu erteilen oder der Veröffentlichung zu widersprechen – im letzteren Fall unter Nennung der jeweiligen, einer Veröffentlichung entgegenstehenden Gründe. Sofern der Kunde Bundestelefonbuch nicht innerhalb dieses Zeitraums eine Rückmeldung zukommen lässt, gilt der durch Bundestelefonbuch übermittelte Entwurf als freigegeben. Der Kunde wird auf diese Folge in der Übersendung des Entwurfs gesondert hingewiesen.

6.2.6. Rechtsfolgen einer Verletzung von (Mitwirkungs-)Pflichten
Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Kunden im Fall einer Inanspruchnahme Bundestelefonbuchs durch Dritte bei Verletzung der (Mitwirkungs-) Pflichten nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch wird hingewiesen. Darüber hinaus kommt Bundestelefonbuch mit der Erfüllung seiner Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit eine verspätete oder unterlassene Erfüllung einer Informations-, Mitwirkungs- oder sonstigen Pflicht des Kunden hierfür (mit-) ursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkungsleistungen des Kunden bleiben der Vergütungsanspruch Bundestelefonbuchs sowie dessen Fälligkeit unberührt.

7. Rechteeinräumung

7.1. Der Kunde räumt Bundestelefonbuch im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten. Insbesondere ist Bundestelefonbuch berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbinden.

7.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Bundestelefonbuch die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt.

7.3. Wenn und soweit Bundestelefonbuch dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung Inhalte zur Verfügung stellt, insbesondere Bildmaterialien, so erfolgt hiermit keine Übertragung von Rechten hinsichtlich der Inhalte an den Kunden über diesen Auftrag hinaus. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte Rechteinhaber hinsichtlich dieser Inhalte sind und Bundestelefonbuch bzw. dem Kunden die Nutzung der Inhalte untersagen können bzw. diese von der Erfüllung einzelner Pflichten abhängig machen können, wie zum Beispiel die namentliche Nennung des Urhebers.

8. Haftung des Kunden und Freistellung

Der Kunde stellt Bundestelefonbuch und dessen Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung einer der Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch gegenüber Bundestelefonbuch oder dessen Erfüllungsgehilfen geltend machen. Dies umfasst auch den Ersatz der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung. Die Freistellungspflicht des Kunden gilt gleichermaßen auch gegenüber dem Mitherausgeber DTM Deutsche Tele Medien GmbH.

9. Gewährleistung und Haftung Bundestelefonbuchs

9.1. Die Leistungserbringung erfolgt hinsichtlich der Online- und Mobilausprägung mittels Software. Dem Kunden ist bewusst, dass der Einsatz von Software nicht vollständig fehlerfrei erfolgen kann. Bundestelefonbuch kann daher auch keine fehler- und unterbrechungsfreie Leistungserbringung unter allen Hard- und Softwarekonstellationen gewährleisten. Bundestelefonbuch ist jedoch darum bemüht, die Leistung so mangel- und störungsfrei wie möglich zu erbringen.

9.2. Bundestelefonbuch übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistungen sowie die Qualität der Leistungen hinsichtlich der Online- und Mobilausprägung.

9.3. Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Sofern die Erbringung eines bestimmten Leistungsergebnisses ausdrücklich vereinbart ist und Bundestelefonbuch aus welchen Gründen auch immer das geschuldete Leistungsergebnis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erbringen kann, ist Bundestelefonbuch dazu berechtigt, das geschuldete Leistungsergebnis nachzuholen.

9.4. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Leistungen unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung in Textform unter Angabe des Mangels Bundestelefonbuch gegenüber geltend zu machen.

9.5. Bundestelefonbuch bemüht sich um sorgfältige Ausführung des Auftrages. Im Fall ganz oder teilweise mangelhafter Leistung, die Bundestelefonbuch bzw. dessen Partner zu vertreten hat, hat der Kunde gegenüber Bundestelefonbuch einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, hat der Kunde wahlweise das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder auf Rücktritt vom Vertrag. Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Minderung kann durch den Kunden in dem Umfang geltend gemacht werden, in dem der Zweck der Eintragung beeinträchtigt wurde, maximal jedoch in Höhe des Auftragswertes. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

9.6. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt Bundestelefonbuch keine Haftung. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Eintragung entstehen, so ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen kostenpflichtigen Eintragung zu verweigern.

9.7. Bundestelefonbuch haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Verlags, dessen gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schäden, die von einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erfasst werden.

9.8. Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht von Bundestelefonbuch zu vertreten sind, entbinden diese von der Leistungspflicht und Gewährleistung. Auch ist in einem solchem Fall die Haftung Bundestelefonbuchs vollumfänglich ausgeschlossen.

9.9. Für Materialien, Inhalte und Leistungen des Kunden (z.B. zur Verfügung gestellte Logos, Claims, Werbeanzeigen, Bilder, Texte, produkt-, unternehmensbezogene oder sonstige Informationen), die der Kunde Bundestelefonbuch zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt oder die er durch die Verzeichnisprodukte veröffentlicht oder verbreitet, übernimmt Bundestelefonbuch keine Haftung.

9.10. Für übrige Schäden, die nicht von den vorstehenden Ziffern erfasst werden, ist die Haftung Bundestelefonbuchs, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit Bundestelefonbuch nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zudem ist die Haftung im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn Bundestelefonbuch die Verletzung einer solchen Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.

9.11. Alle Ansprüche des Kunden gegenüber Bundestelefonbuch verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

9.12. Soweit die Haftung Bundestelefonbuchs beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für dessen Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen sowie für den Mitherausgeber DTM Deutsche Tele Medien GmbH.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung sowie ggf. aus der Rechnung. Sofern der Bestellschein bzw. die Auftragsbestätigung keine Regelung zur Vertragslaufzeit enthält, beträgt diese 12 Monate. Der Vertrag beginnt grundsätzlich zu dem auf dem Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitpunkt. Sofern der Bestellschein bzw. die Auftragsbestätigung keine konkreten Angaben zum Vertragsbeginn enthält, beginnt der Vertrag und die Umsetzung der vertragsgegenständlichen Leistungen unmittelbar nach Vertragsschluss.

10.2. Verträge, die mit einer Mindestlaufzeit abgeschlossen werden, verlängern sich automatisch jeweils um den gleichen Zeitraum, maximal jedoch um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Laufzeit von einer Vertragspartei gekündigt werden.

10.3. Die Kündigung kann per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail ist nur dann verbindlich, wenn sie unter Verwendung derjenigen E-Mail-Adresse versendet wurde, die der Kunde bei Vertragsschluss oder nachträglich als Kontakt-Adresse hinterlegt hat.

10.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragspartnern vorbehalten. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages durch Bundestelefonbuch liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • Sich der Kunde mit der vereinbarten Vergütung oder bei Dauerschuldverhältnissen mit einem Betrag von zwei Monatsvergütungen in Verzug befindet,
  • der Kunde gegen eine ihm in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch auferlegte Pflicht verstößt,
  • der Kunde gegen geltendes Recht verstößt oder
  • gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches mangels Masse abgelehnt wurde.


10.5. Im Fall einer Kündigung ist Bundestelefonbuch berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Bundestelefonbuch muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sich Bundestelefonbuch infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Ressourcen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

10.6. Verletzt der Kunde eine ihm nach dem Vertrag bzw. diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bundestelefonbuch obliegende Pflicht, insbesondere seine Zahlungspflicht, so ist Bundestelefonbuch zur Kündigung der Vertragsbeziehung berechtigt, sofern der Kunde das pflichtwidrige Verhalten trotz Aufforderung dieses einzustellen, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist fortsetzt. In diesem Fall ist der Verlag berechtigt, die Leistung zurückzubehalten und die gesamte vereinbarte Vergütung bis zum vereinbarten Vertragsende oder – bei Dauerschuldverhältnissen – bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu verlangen.

11. Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltung

11.1. Der Preis ergibt sich aus dem Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise in den Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen Bundestelefonbuchs verstehen sich netto zuzüglich der bei Leistungserbringung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Evtl. geltend gemachte Mittlervergütungen können nicht von Bundestelefonbuch gewährt werden.

11.2. Die Rechnungsstellung kann vor Leistungserfüllung durch Bundestelefonbuch erfolgen. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe der Auftrags- und Kundennummer auf ein angegebenes Bankkonto Bundestelefonbuchs.

11.3. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Bundestelefonbuch die hieraus resultierenden Kosten in Höhe von pauschal 15,-- Euro pro Vorgang zu erstatten, soweit er diese Kosten zu vertreten hat.

11.4. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so kann Bundestelefonbuch den gesamten für die restliche Vertragslaufzeit offenen Rechnungsbetrag sofort fällig stellen.

11.5. Für ergangene Mahnungen (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) behält sich Bundestelefonbuch vor, Mahnkosten zu berechnen. Spätestens ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann Bundestelefonbuch Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.

11.6. Grundsätzlich sind Auftragsvermittler, Fremddienstleister oder sonstige Dritte nicht berechtigt, Zahlungen für Bundestelefonbuch entgegenzunehmen. Bei Inkasso- bzw. Barzahlungsvermerk durch Bundestelefonbuch hat Vorauskasse bzw. Barzahlung sofort bei Auftragserteilung zu erfolgen. An den Beauftragten Bundestelefonbuchs geleistete Zahlungen werden bei ordnungsgemäßer Quittung anerkannt.

11.7. Bundestelefonbuch ist auch während der Laufzeit des Vertrages berechtigt, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden die weitere Leistungserbringung vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

11.8. Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

12. Sonstiges

12.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz Bundestelefonbuchs soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.

12.2. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie zum UN-Kaufrecht.

13. Anschrift

SELLWERK GmbH & Co. KG
Pretzfelder Straße 7 – 11
90425 Nürnberg
sellwerk.de/kontakt
Telefon 0800 / 44 777 33

Kommanditgesellschaft mit Sitz in Nürnberg
Handelsregister: Nürnberg HRA 16002
USt.-ID-Nr: DE278896475

Persönlich haftende Gesellschafterin:
SELLWERK Verwaltungs GmbH
Handelsregister Nürnberg HRB 17633
Geschäftsführer: Dipl. Kfm. Michael Oschmann, Dipl. Kff. Constanze Oschmann

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das BundesTelefonbuch bis 31.12.2019

1. Allgemein

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden (auch „Auftraggeber“ genannt) und der BVV Bundesverzeichnis Verlag GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verlag“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt); entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Auftragsbestätigungen werden nicht ausgeschrieben.

2. Eintrag

Die Daten von Telefonteilnehmern werden nach Recherche des Verlags und den offiziellen Unterlagen der Deutsche Tele Medien GmbH bearbeitet. Jeder Telefonteilnehmer wird unter einem Suchwort als kostenfreier Standardeintrag veröffentlicht. Hervorgehobene Einträge sind kostenpflichtig. Tritt an die Stelle des Standardeintrags oder eines Teils des Standardeintrags eine kostenpflichtige Eintragung oder wird der Standardeintrag durch eine kostenpflichtige Eintragung auf sonstige Weise verändert oder ergänzt, so wird der Standardeintrag grundsätzlich nicht veröffentlicht.

3. Vertrag

Der Vertrag kommt jedenfalls durch Abgabe eines Angebots seitens des Kunden sowie dessen Annahme durch den Verlag zustande. Sofern der Vertragsschluss über das Kundenportal unter www.bundestelefonbuch.de erfolgt, gibt der Kunde durch das Anklicken des Buttons „bestellen“ dem Verlag gegenüber ein bindendes Angebot zum Abschluss des gewünschten Auftrags ab. Der Verlag nimmt in diesem Fall dieses Angebot durch ausdrückliche Auftragsbestätigung per Email an den Kunden an; in allen anderen Fällen nimmt der Verlag die Bestellung über den Auftragsschein durch Erfüllung an. Der Verlag behält sich jedenfalls die Ablehnung des Angebots vor, insbesondere für den Fall, dass die vom Kunden gewünschte Bestellung gegen diese AGB verstößt. Die Bestellung ist in jedem Fall rechtsverbindlich.

4. Vertragslaufzeit

Der Vertrag über die Bestellung mittels Kundenportal hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und läuft grundsätzlich auf unbestimmte Zeit; der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. In allen anderen Fällen gilt die Bestellung nur für eine Ausgabe. Bei Erteilung eines Zwei- oder Dreijahresauftrages gilt die Bestellung für zwei bzw. drei aufeinanderfolgende Ausgaben. Eine Ausgabe hat jeweils eine Dauer von 12 Monaten. Es bedarf keiner Kündigung des Auftrags.

5. Veröffentlichung

Die Veröffentlichung der Bestellung erfolgt in der Regel in dem auf die Auftragserteilung folgenden Monat. Sollte die Veröffentlichung auf www.bundestelefonbuch.de - aus welchen Gründen auch immer - nicht erfolgen, benachrichtigt der Verlag den Kunden unverzüglich über das Nichterscheinen und gewährt die empfangenen Leistungen zurück. Der Verlag ist dann an den Auftrag nicht mehr gebunden. Im Fall höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Schadensersatz.

6. Veröffentlichung von Merklisten der User

Öffentliche LieblingsListen sind für andere User und Firmen sowohl auf der Website des Verlages als auch in der angebundenen Facebook-App „LieblingsLaden“ einsehbar.

7. Rechnung

Die in Rechnung gestellten Preise sind Netto-Endpreise für den Auftraggeber, evtl. geltend gemachte Mittlervergütungen können nicht vom Verlag gewährt werden. Die Rechnungsstellung kann vor Leistungserfüllung durch den Verlag erfolgen. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe der Auftrags- und Kundennummer auf ein angegebenes Konto des Verlages. Bei Inkasso- bzw. Barzahlungsvermerk durch den Verlag hat Barzahlung sofort bei Auftragserteilung zu erfolgen. An den Beauftragten des Verlags geleistete Zahlungen werden bei ordnungsgemäßer Quittierung anerkannt. Für jede ergangene Mahnung (im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) werden Mahnkosten berechnet. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

8. Unterlagen

Der Kunde hat die Texte für die Bestellung bei Auftragserteilung anzugeben und trägt für alle dem Verlag gemachten Angaben sowie für rechtzeitige Mitteilung etwa notwendig werdender Änderungen vor oder nach Veröffentlichung der jeweiligen Bestellung die Verantwortung. Liefert der Kunde die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig, so ermächtigt er den Verlag damit, den Wortlaut nach eigenem Ermessen zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit zusammenzustellen; dies geschieht in der Regel zwei Wochen nach Erteilung der Bestellung, falls bis dahin die Unterlagen beim Verlag nicht eingetroffen sind. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt bestehen.

9. Korrektur

Korrekturabzüge werden nur auf besondere Bestellung und nur für gestaltete Anzeigen geliefert. Gibt der Kunde einen Korrekturabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.

10. Rücktrittsrecht

Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Der Verlag behält sich Formatänderungen sowie Änderungen der Branchenbezeichnungen vor. Der Verlag kann vom Vertrag ohne Schadenersatzanspruch für den Kunden zurücktreten, wenn sich erst nachträglich herausstellt, dass Inhalt oder Form der Bestellung gegen die für diese Telefonverzeichnisse maßgeblichen Grundsätze verstoßen, so u. a. Verstoß gegen religiöse oder politische Neutralität, marktschreierische Aufmachung und/oder sittenwidriger Inhalt. Ein Rücktrittsrecht besteht auch bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Der Verlag kann außerdem vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde mit fälliger Zahlung, sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen in Verzug ist und nach erfolgter Mahnung bzw. nach Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen ist.

11. Eigentumsrechte

Für Gestaltungen von Insertionen und Videospots - gleich in welcher Form: Bild, Text oder Ton - verbleiben die Urheber- und Eigentumsrechte beim Verlag. Eine Überlassung bzw. Übertragung an Dritte ist nur mit Zustimmung des Verlags zulässig.

12. Haftung

Für den Inhalt des Eintragungstextes, von Coupons und des Videospots sowie für alle darin enthaltenen Angaben und der sich aus diesen eventuell ergebenden Rechtsfolgen haftet ausschließlich der Kunde. Dies gilt insbesondere auch für alle vom Auftraggeber selbst vorgenommenen Eintragungen. Anschriften-, Rufnummern- und sonstige Textänderungen sind vom Kunden unverzüglich dem Verlag schriftlich mitzuteilen. Es ist ausschließlich Aufgabe des Kunden, berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber- und namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären. Werden Mehrwert-Rufnummern in Werbeanzeigen veröffentlicht, verpflichtet sich der Kunde, die Pflichtangaben zu den Preisen gemäß TKG einzuhalten und zu veröffentlichen. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte haftet der Kunde allein und verpflichtet sich, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Untersagt sind grundsätzlich: die Einstellung von Informationsinhalten mit beleidigendem, bedrohlichem, Gewalt verherrlichendem, rassistischem oder sexuell-anstößigem Inhalt sowie Inhalt, der zum Gebrauch schädlicher Stoffe (im Sinne des Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetzes) auffordert. Außerdem untersagt ist die Einstellung von religiösen und politischen Informationsangeboten, die die Gefühle derer verletzen, welche eine abweichende religiöse oder politische Haltung einnehmen. Der Verlag behält sich das Recht vor, Einträge, Coupons und Videospots, die sittenwidrige Inhalte verbreiten oder gegen geltende Gesetze und Rechtsnormen verstoßen, zu entfernen, nicht zur veröffentlichen bzw. nicht auszustrahlen.

13. Kosten

Die Kosten für vom Kunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Kunde. Die Rückgabe der dem Verlag überlassenen Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden nach Veröffentlichung.

14. Kündigung

Wird der Auftrag vor dem vereinbarten Veröffentlichungstermin oder während der Vertragslaufzeit gekündigt, wird die vereinbarte Vergütung (Auftragswert) fällig. Der Verlag muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Vertragsaufhebung an Aufwendungen erspart. Bestreitet der Kunde die Höhe der Ersparnis, so hat er den Nachweis hierfür zu erbringen. Nach Veröffentlichung hat der Auftragnehmer auch bei Kündigung des Auftrages Anspruch auf Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages. Eine Rückerstattung von Teilbeträgen findet nicht statt.

15. Schadensersatz

a. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit dem Verlag nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. bei leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen (sog. „Kardinalpflichten“). Im letzteren Fall ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Für eine vom Verlag zu vertretende Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verlag unbeschränkt. Eine Haftung für Schäden, die trotz der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes entstehen sowie die Haftung nach dem ProdHaftG bleiben hiervon unberührt.

b. Gewährleistungsansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Bestellung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aus § 284 BGB sind ausgeschlossen. Soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, sind Mängelrügen dem Verlag innerhalb von 30 Tagen nach Entdecken des Mangels schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, sind Ansprüche ausgeschlossen.

c. Der Verlag ist bemüht, die Verfügbarkeit seiner Webseiten an 24 Stunden täglich an 7 Tagen pro Woche zu ermöglichen, ausgenommen sind Wartungs- und Reparaturarbeiten. Für nur unerhebliche oder kurzzeitige Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

d. Im Falle höherer Gewalt sind jegliche Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche (auch Schadensersatzansprüche) beträgt ein Jahr, sofern nicht Vorsatz vorliegt.

16. Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Nürnberg. Hinsichtlich des Gerichtsstands gilt dies jedoch nur, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

17. Datenspeicherung

Gemäß § 33 BDSG werden Name und Anschrift des Kunden sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten in automatischen Dateien gespeichert.

18. Inverssuche

Der Auftraggeber wurde auf die Möglichkeit der Inverssuche seiner in Auftrag gegebenen Eintragung hingewiesen. Durch die Unterzeichnung des Auftragsscheins bzw. das Anklicken des Button „bestellen“ erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag, dass seine bestellte Insertion in den Onlineverzeichnissen des Auftragnehmers über Inverssuche gefunden werden darf. Auf ein bestehendes Widerrufsrecht des Kunden wurde hiermit hingewiesen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die hiermit bestellte Eintragung eventuell in andere - auch elektronische - Verzeichnisse aufgenommen und für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert wird.

Einverständniserklärung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine hiermit bestellte Eintragung bzw. deren Inhalt in den elektronischen Verzeichnissen und Informationsdiensten von dem Verlag und Deutsche Tele Medien GmbH veröffentlicht wird, ungeachtet eines eventuellen Widerspruches gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages in elektronischen Verzeichnissen (§ 104 TKG).

Falls ein Link auf die Homepage des Kunden hergestellt werden sollte, ist der Verlag für das Funktionieren, den Inhalt und die Form der Homepage, sowie deren Anbindung an das Netz nicht verantwortlich.

Anschrift

SELLWERK GmbH & Co. KG
Pretzfelder Straße 7 – 11
90425 Nürnberg
sellwerk.de/kontakt
Telefon 0800 / 44 777 33

Kommanditgesellschaft mit Sitz in Nürnberg
Handelsregister: Nürnberg HRA 16002
USt.-ID-Nr: DE278896475

Persönlich haftende Gesellschafterin:
SELLWERK Verwaltungs GmbH
Handelsregister Nürnberg HRB 17633
Geschäftsführer: Dipl. Kfm. Michael Oschmann, Dipl. Kff. Constanze Oschmann